Fördermittel  – „Energieeffizient Sanieren“

Ziel und Gegenstand von Fördermitteln

Aufgrund der enormen Einsparpotenziale im Gebäudesektor ist es an der deutschen Energie- und Klimapolitik hier entscheidende Akzente zu setzen. Im Hinblick auf die Neuausrichtung, das im Energiekonzept der Bunderregierung festgesetzte Ziel einer jährlichen Sanierungsquote von wenigstens 2% im Gebäudebestand pro Jahr zu erreichen, ist die Schaffung finanzieller Anreize durch die Bundesregierung erforderlich.

Zur Verbrauchsminderung und zur Steigerung der Energieffizienz werden hierfür vom Bund Fördermittel bereit gestellt. Gefördert werden z.B. Wärmedämmung, effiziente Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen zur Wärmerückgewinnung sowie der Einbau neuer Fenster. Man kann vollumfänglich oder mit Einzelmaßnahmen bestimmte Bauteile sanieren.
Die Förderung wird in Form von langfristigen zinsverbilligten Darlehen oder auf der Basis von Zuschüssen angeboten. Insbesondere ist hierfür das KfW CO2-Gebäudesanierungsprogramm geeignet.

Seit Oktober 2012 fördert auch die BAFA das Marktanreizprogramm Öko-Contracting. Bei Contractinglösungen fallen für den Eigentümer keine hohen Investitionskosten an. So wie man beim Auto zwischen Kauf und Leasing wählen kann, so gibt es jetzt bei der Heizungsmodernisierung die Wahl zwischen Investition oder Contracting.

Hintergrund: Beim Anlagen-Contracting errichtet ein Energiedienstleister im Haus des Kunden eine Öko-Heizung. Zudem sorgt er für Wartung und Versicherung der Heizungsanlage. Der Energieversorger erhält dafür einen direkten Investitionszuschuss vom BAFA

Die Qual der Wahl mit den Förderprogrammen? – Wir beraten bankenunabhängig!

Hausbanken können ein kompetenter Ansprechpartner sein. Jedoch liegt es in der Natur der Sache, dass sie auch ihren eigenen Interessen nachgehen. Hier sollte man im Vorfeld genau wissen, welche Fördermaßnahmen man in Anspruch nehmen will.

 

Fördermitteldatenbanken

HINWEIS: Insbesonders ist darauf zu achten, dass keine Doppelförderungen der Programme vorliegen! – Dies sollte unbedingt vor Beginn der Maßnahme geprüft werden, um spätere Finanzierungslücken in der Kalkulation zu vermeiden.

Die wichtigsten KfW-Fördermittel im Überblick!

Wir erstellen für Sie die Anträge mit Baubegleitung!

 

Bundesförderung Heizung – Wohngebäude für Privatpersonen

Biomasse | Solarthermie | Wärmepumpe | Brennstoffzelle | Wärme- und Gebäudenetze
  • KfW-Programm 458 – Einzelmaßnahmen Heizung -Zuschussvariante (Antragsservice der Energieberatung Hochfranken)
    www.kfw.de/458/
Bundesförderung Wohngebäude Bestand  – Kredit
  • KfW-Programm 261 – Kreditvariante – Haus und Wohnung energieeffizient sanieren zum KfW-Effizienzhaus Denkmal, 85, 70, 55, 40 auch als EE-Klassen (Bis 150.000.- EUR Kredit mit Tilgungszuschuss von 6.000 – 37.500.- Euro zzgl. günstigem Jahreszins).
    www.kfw.de/261/
Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude  – Kredit
  • KfW-Programm 297 – Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – (private Selbstnutzung).
    KfW-Programm 298 Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude. Beide Programme als Kreditvarianten mit günstigem Jahrezsins.
    Grundlage ist das KfW-Effizienzhaus 40 zzgl. der Klassen NH und NH mit QNG- Zertifizierung (günstiger Jahreszins).
    www.kfw.de/297 & 298/
KfW-Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifikat (NH)
  • Die Energieberatung Hochfranken führt zu den KfW-Programmen 261, 297, 298 eine Baubegleitung mit durch (50% Zuschuss auf Planungsleistungen). Die Baubegleitung wird direkt in den Förderanträgen mit beantragt.
  • Zudem ist die Energieberatung Hochfranken zertifizierter BNK/BNG – Auditor für Nachhaltiges Bauen in Zusammenarbeit mit der akkreditierten Zertifizierungsstelle BiRN zur Ausstellung von Nachhaltigkeitszertifikaten.
    BiRN Bauinstitut

Die Energieeffizienz-Experten erfüllen die hohen Ansprüche, die Fachleute für hocheffiziente Neubauten und Sanierungen sowie Energieberatungen mitbringen müssen. Sie sorgen für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Bauherren, die Einsparpotenziale ihres Gebäudes zu identifizieren sowie Fördermittel des Bundes für ihr Bauvorhaben optimal einzusetzen. Auch während des Bauens begleiten die Experten die Ausführung und sichern so eine fachgerechte Umsetzung.

Die BAFA-Vor-Ort-Beratung

Energieberatung für Wohngebäude

Das Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung bei, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen

Wohngebäude – Einzelmaßnahmen
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zu den Wohngebäuden gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen.

Nichtwohngebäude – Einzelmaßnahmen
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.