Die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude
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Energiekonzepte verfolgen unterschiedliche Zielszenarien unserer künftigen Energieversorgung. In den nächsten Jahrzehnten wird uns die anstehende Rohstoffknappheit dazu zwingen, den Primärenergiebedarf drastisch zu reduzieren. Nicht nur die ständig steigenden Rohstoffpreise machen Sorge, auch das vorgegebene Reduktionsziel der CO2-Emissionen wird wohl nicht so schnell erreicht werden.
Gerade aber im Gebäudebestand steckt enormes Einsparpotenzial und kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Klimaschutzziele nicht aus den Augen zu verlieren. Hier möchten wir den Hausbesitzer bei seiner Planung unterstützen und Möglichkeiten aufzeigen wie ein „individueller Sanierungsfahrplan“ umgesetzt werden kann.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Eine Energieberatung über das BAFA wird mit bis zu 50 Prozent Zuschuss gefördert. Dazu erhält man einen iSFP-Bonus von 5 Prozent, wenn man innerhalb von 15 Jahren eine oder mehrere Maßnahmen davon umsetzt.

Der neue „individuelle Sanierungsfahrplan“ (iSFP) soll helfen, den Eigentümern die ihre Wohnhäuser über einen längeren Zeitraum „Schritt-für-Schritt“ sanieren wollen,  zu unterstützen.

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat zusammen mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung und dem Passivhaus Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie den Sanierungsfahrplan entwickelt.

Der Sanierungsfahrplan soll:

  • die Ergebnisse einer Energieberatung anschaulich darstellen,
  • Hauseigentümern einen verständlichen Überblick geben über die individuellen Maßnahmen einer Schritt-für-Schritt- bzw. einer Gesamtsanierung in einem Zug
  • im Rahmen der vorhergehenden Vor-Ort-Beratung ab dem 1. Juli 2017 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Ergebnis einer Energieberatung anerkannt und gefördert werden.

 

Zuschuss für Energieberatungskosten + 5% iSFB-Bonus

Das BAFA zahlt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 650.- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie 850.- Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 250.- Euro, sofern der Energieberatungsbericht in einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert wird.
Hinweis: Die Fördermittelbeantragung verpflichtet nicht zur Modernisierung und soll lediglich der Information dienen. Hier erfahren Sie mehr…

Was ist der iSFP-Bonus?

In der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Dezember 2020, wird unter Punkt 8.4.2 „Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)“ wie folgt beschrieben:

„Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus)“

Wer ab 2021 eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit anschließender Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan vorliegen hat und eine Modernisierungsmaßnahme daraus realisiert, bekommt einen Förderbonus für die Gebäudehülle von extra fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung! Zudem wird die Investitionssumme von 30.000.- EUR auf 60.000.- EUR/Wohneinheit angehoben.
Mit einem iSFP-Bonus können Sie nun 60.000.- EUR/Wohneinheit im Jahr investieren und davon einen Zuschuss von 20 % erhalten.

Der sogenannte iSFP-Bonus, macht die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung nochmal deutlich attraktiver!

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Energetische Bewertung des Ist-Zustandes

Die Ermittlung der energetischen Kennwerte des Gebäudes erfolgt entsprechend den Berechnungsmethoden und den Standardparametern gemäß DIN EN 18599, des GEG und den anerkannten technischen FAQ’s.

Die energetische Bewertung des Gebäudes im Istzustand soll Ihnen einen Gesamteindruck über den energetischen Zustand vermitteln. Sie gibt aber auch gezielte Hinweise auf einzelne verbesserungswürdige Komponenten und sensibilisiert Sie für die Bedeutung der Qualität der Sanierungsmaßnahmen.
Die Berechnung der Kosten hingegen wollen wir realitätsnah veranschlagen, um Ihnen so auch keine falschen Kosteneinsparungen zu suggerieren, weshalb dafür auch verbrauchsorientierte Kennwerte verwendet werden.
Die energetische Bewertung des Gesamtzustands und der einzelnen Komponenten erfolgt auf Basis eines differenzierten Bewertungsschemas mittels Farbklassen. Die Ergebnisse der Bewertung werden als Farbklassen von dunkelgrün bis dunkelrot ausgegeben und im Fahrplandokument zur anschaulichen Darstellung von Verbesserungsmaßnahmen verwendet. Dunkelgrün entspricht dem höchsten Effizienzniveau, dunkelrot dem niedrigsten Effizienzniveau.

Bestmöglich-Prinzip

Jedes Gebäude ist ein Unikat. Es ist daher nicht möglich, ein allgemeingültiges Ziel für Gebäude zu formulieren, das den jeweiligen Besonderheiten gerecht wird. Damit insgesamt jedoch ein zukunftsweisender Energiestandard erreicht wird, sollten die Maßnahmenempfehlungen dem Bestmöglich-Prinzip folgen. Es besagt, dass wir als Energieberater angehalten sind Maßnahmenempfehlung den für das Gebäude bestmöglichen Energiestandard zu wählen. Gemeint ist, dass so weit wie möglich alle in Betracht kommenden Faktoren zur Senkung des Primärenergiebedarfs ausgeschöpft werden sollten.

Das Bestmöglich-Prinzip ist erforderlich, damit heute sanierte Bauteile mittelfristig nicht schon wieder ausgetauscht oder nachsaniert werden müssen.

Die Empfehlungen sollten möglichst zu einer energetischen Bewertung der Komponente führen, die der besten, dunkelgrünen Farbklasse entspricht. Bezogen auf die Heizungstechnik bedeutet das Bestmöglich-Prinzip, dass der Anteil klimaschonender Wärmesysteme, insbesondere erneuerbarer Energieträger, deutlich zu steigern ist. Wenn dies aus wichtigen Gründen nicht möglich ist, kann der Standard so weit wie unbedingt erforderlich abgesenkt werden, ist aber zwingend im Beratungsdokument sachlich zu erläutern.