beraten | planen | optimieren | sachkundig | fair | unabhängig

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Für eine Energieberatung erstellen wir für Sie gerne die BAFA - Förderanträge.
SACHKUNDIG, FAIR, UNABHÄNGIG...
...BERATEN, PLANEN UND OPTIMIEREN

ENERGIEKONZEPTE...
...DIE BAFA-VOR-ORT-BERATUNG
beraten | planen | optimieren

Energiekonzepte verfolgen unterschiedliche Zielszenarien unserer künftigen Energieversorgung.
In den nächsten Jahrzehneten wird uns die anstehende Rohstoffknappheit dazu zwingen, den Primärenergiebedarf drastisch zu reduzieren. Nicht nur die ständig steigenden Rohstoffpreise machen Sorge, auch das vorgegebene Reduktionsziel der CO2-Emissionen wird wohl nicht so schnell erreicht werden.
Gerade aber im Gebäudebestand steckt enormes Einsparpotenzial und kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Klimaschutzziele nicht aus den Augen zu verlieren. Hier möchten wir den Hausbesitzer bei seiner Planung unterstützen und Möglichkeiten aufzeigen wie ein "individueller Sanierungsfahrplan" umgesetzt werden kann.
Die Energieberatung für Wohngebäude wird ab dem
1. Februar 2020 vom BAFA jetzt mit 80 Prozent gefördert.
Zum 01.02.2020 tritt die „Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatungen von Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ in einer überarbeiteten Fassung in Kraft.
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat zusammen mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung und dem Passivhaus Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie den Sanierungsfahrplan entwickelt: Der iSFP soll ...
- die Ergebnisse einer Energieberatung anschaulich darstellen,
- Hauseigentümern einen verständlichen Überblick geben über die individuellen Maßnahmen einer Schritt-für-Schritt- bzw. der Gesamt-Sanierung in einem Zug.
Hier die wesentlichen Änderungen:
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernimmt nun 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch höchstens
- 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und
- 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.
- Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Beratungsobjekt muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
- Ist Beratungsempfänger ein Unternehmen, so handelt es sich bei der Beratungsförderung um eine De-minimis-Beihilfe. Das beratene Unternehmen hat daher gegenüber dem BAFA eine De-minimis-Erklärung abzugeben und erhält im Falle der Förderung eine De-minimis-Bescheinigung.
Wichtige Hinweise:
- Für ab dem 01. Februar gestellte Anträge können Zuwendungsbescheide aus verwaltungsinternen Gründen erst ab dem 10. März erteilt werden.
- Mit der Durchführung der Energieberatung darf jedoch bereits ab Antragstellung begonnen werden.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, sofern der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen erläutert wird.
Die Fördermittelbeantragung verpflichtet nicht zur Modernisierung und soll lediglich der Information dienen!

Energetische Bewertung des Ist-Zustandes
Die Ermittlung der energetischen Kennwerte des Gebäudes erfolgt entsprechend den Berechnungsmethoden und den Standardparametern gemäß DIN 4108 Teil 6 in Verbindung mit der DIN 4701 Teil 10, der DIN V 18599, der EnEV und den technischen FAQ der KfW.
Die energetische Bewertung des Gebäudes im Istzustand soll Ihnen einen Gesamteindruck über den energetischen Zustand vermitteln. Sie gibt aber auch gezielte Hinweise auf einzelne verbesserungswürdige Komponenten und sensibilisiert Sie für die Bedeutung der Qualität der Sanierungsmaßnahmen.
Die Berechnung der Kosten hingegen wollen wir realitätsnah veranschlagen, um Ihnen so auch keine falschen Kosteneinsparungen zu suggerieren, weshalb dafür auch verbrauchsorientierte Kennwerte verwendet werden.
Die energetische Bewertung des Gesamtzustands und der einzelnen Komponenten erfolgt auf Basis eines differenzierten Bewertungsschemas mittels Farbklassen. Die Ergebnisse der Bewertung werden als Farbklassen von dunkelgrün bis dunkelrot ausgegeben und im Fahrplandokument zur anschaulichen Darstellung von Verbesserungsmaßnahmen verwendet. Dunkelgrün entspricht dem höchsten Effizienzniveau, dunkelrot dem niedrigsten Effizienzniveau.
Bestmöglich-Prinzip
Jedes Gebäude ist ein Unikat. Es ist daher nicht möglich, ein allgemeingültiges Ziel für Gebäude zu formulieren, das den jeweiligen Besonderheiten gerecht wird. Damit insgesamt jedoch ein zukunftsweisender Energiestandard erreicht wird, sollten die Maßnahmenempfehlungen dem Bestmöglich-Prinzip folgen. Es besagt, dass wir als Energieberater angehalten sind Maßnahmenempfehlung den für das Gebäude bestmöglichen Energiestandard zu wählen. Gemeint ist, dass so weit wie möglich alle in Betracht kommenden Faktoren zur Senkung des Primärenergiebedarfs ausgeschöpft werden sollten.
Das Bestmöglich-Prinzip ist erforderlich, damit heute sanierte Bauteile mittelfristig nicht schon wieder ausgetauscht oder nachsaniert werden müssen.
Die Empfehlungen sollten möglichst zu einer energetischen Bewertung der Komponente führen, die der besten, dunkelgrünen Farbklasse entspricht. Bezogen auf die Heizungstechnik bedeutet das Bestmöglich-Prinzip, dass der Anteil klimaschonender Wärmesysteme, insbesondere erneuerbarer
Energieträger, deutlich zu steigern ist.
Wenn dies aus wichtigen Gründen nicht möglich ist, kann der Standard so weit wie unbedingt erforderlich abgesenkt werden, ist aber zwingend im Beratungsdokument sachlich zu erläutern.