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In diesem Beitrag finden Sie...
- Einleitung Gutachten und Bauteilberechnungen
- U-Wertberechnungen gemäß DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau (Glaserverfahren)
- Wärmebrückenberechnungen (detailliertes Nachweisverfahren f-Wert und Psi-Wert)
- Solarsimulationen (Thermie- und PV-Anlagen)
- Energieausweise
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 Blatt 2 (Spalte rechts)
- Nachweis sommerliche Wärmeschutz nach DIN 4108-2 [2013-02] (Spalte rechts)
Planung und Bewertung
Die Hauptaufgabe der Energieberatung Hochfranken liegt in der energetischen Planung und Bewertung von Wohngebäuden z.B. in Form von Gutachten, Bauteilberechnungen oder einer umfangreichen Bafa-Vor-Ort-Beratung. Zudem erstellen wir Energiebedarfsausweise für Neubau- und Bestandsgebäude. Die Bilanzierung können Sie wahlweise nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10/12 oder nach DIN 18599 erhalten. Zur Aufbereitung und Ausgabe der Daten verwenden wir branchenspezifische Software.
Sommerliche Wärmeschutz
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes in seit der EnEV 2009 fester Bestandteil des Nachweisverfahrens. Nach § 3 Abs. 4 EnEV 2013 (Wohngebäude) und § 4 Abs. 4 EnEV 2013 (Nichtwohngebäude) ist der sommerliche Wärmeschutz für alle Neubauten und Erweiterungen nach § 9 Abs. 4 und 5 EnEV 2013 nachzuweisen. In Anlage 1 EnEV 2013 unter Nr. 3 (Wohngebäude) und in Anlage 2 EnEV unter Nr. 4 werden als Nachweisverfahren die in Abschnitt 8 DIN 4108-2 [2013-02] benannten Verfahren festgelegt:
- Sonneneintragskennwertverfahren nach DIN 4108-2
- Thermische Gebäudesimulation nach DIN 4108-2
Gerne erstellen wir für Ihre Neubauten den entsprechenden Nachweis.
Gutachten und Bauteilberechnungen
Erstellung von Bauteilberechnungen gemäß DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
Wir berechnen Sparrengefach - Deckengefach - Wände und Geschoßdecken zur Vermeidung von Bauschäden.
Dazu erhalten Sie von uns einen Wärmeschutznachweise über den geforderten U-Wert gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. den techn. Mindestanforderungen der KfW oder der BAFA Vor-Ort-Beratung.
Berechnungen verhindern Schadensfälle, um eventuelle hygrothermische Ursachen zu vermeiden. So können u.a. im Rahmen des Denkmalschutzes mögliche Schadensursachen, als auch die Auswirkungen verschiedener Gegenmaßnahmen untersucht werden z.B. Wärmebrückenberechnungen.
Weitere Faktoren finden Berücksichtigung bei unseren Nachweisen:- Ermittlung des Wärmeschutzes nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV).
- Objektbezogenes Optimieren der Wärmedämmstoffe und der Dämmdicken.
- Berücksichtigung des sommerlichen Wärmeschutzes.
- Berücksichtigung des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108.
- Untersuchung kritischer Bauteile auf Tauwasserbildung.
Bauphysikalische Bauteilberechnungen werden eingesetzt
- zur Bewertung von Gebäuden oder Bauteilen.
- zur Planung in den Bestand eingreifender Maßnahmen, wie Renovierung.
- bei nachträglichem ein- oder aufbringen von Dämmstoffen.
- bei Nutzungsänderungen z.B. Einbau einer Sauna
Nicht berücksichtigt werden können Wärme- und Dampftransport infolge von Luftströmungen, durch Schwerkraft oder Druckunterschiede angetriebene Sickerströme z.B. bei Leckagen.
Detaillierte Berechnung von Wärmebrücken
Für Architekten, Bauingenieure und Dienstleister bietet eine explizite Berechnung von Wärmebrücken großes Potential. So können Baukosten erheblich gesenkt werden, indem ansonsten vorgeschriebene pauschale Wärmebrückenansätze durch genau berechnete Werte ersetzt werden. Dämmungen können so effizienter und kostensparender eingesetzt werden.
Wir setzten zur Berechnung der Wärmebrücken modernste zertifizierte 2D Simulations-Software ein. Die Berechnung erfolgt nach EN ISO 10211 Teil 1 und DIN 4108 Teil 2 oder 6.
Was kostet eine Wärmebrückenberechnung?
Für Bauteile, die aus einem Wärmebrückenkatalog abgeleitet werden können, können wir Ihnen einen Pauschalpreis anbieten. Ansonsten erfolgt die Berechnung nach Aufwand. Einfache Bauteile können in etwa 2-4 Stunden berechnet werden. Komplexe Bauteile können auch 1-2 Arbeitstage in Anspruch nehmen.
Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen. Wir erstellen Ihnen dazu ein Angebot.
Gefährdung der Bausubstanz
Neben der Schimmelbildung kann Tauwasserausfall im Bereich von Wärmebrücken zu einer dauerhaften Durchfeuchtung des Bauteils führen, wodurch das Mauerwerk über kurz oder lang seine Standfestigkeit verliert. Die Feuchte im Mauerwerk führt zusätzlich zu einer Erhöhung der Wärmeleitfähigkeit, die den Effekt einer Wärmebrücke noch verstärkt und die innere Oberfläche intensiver abkühlen lässt.
Wärmebrückenzuschläge nach EnEV
Im Rahmen des Wärmeschutznachweises fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV), dass zusätzliche Wärmeverluste durch lineare Wärmebrücken zusätzlich berücksichtigt werden müssen. Dem Energieberater/Planer/Architekt stehen verschiedene Möglichkeiten für die Berücksichtigung zur Verfügung.
- ΔUWB = 0,10 W/(m²K) im Regelfall
- ΔUWB = 0,15 W/(m²K) bei Innendämmung
- ΔUWB = 0,05 W/(m²K) bei vollständiger energetischer Modernisierung aller zugänglichen Wärmebrücken gemäß DIN 4108 Beiblatt 2 (Gleichwertigkeitsnachweis)
- detaillierter Nachweis von Wärmebrücken nach DIN 4108-6: 2003-06 in Verbindung mit weiteren anerkannten Regeln der Technik.
Bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden tritt häufig der Fall ein, dass auf Grund von konstruktiven Zwängen oder gestalterischen Wünschen die wärmeschutztechnischen Vorgaben des Beiblatts 2 DIN 4108 (Gleichwertigkeitsnachweis) nicht eingehalten werden können. Der Ansatz des reduzierten Wärmebrückenzuschlages von ΔUWB = 0,05 W/(m²K) kann daher oft nicht erbracht werden.
Alternativ dazu kann eine detaillierte Berechnung von Wärmebrücken zu einem deutlich geringeren Wert führen, als durch einen pauschalen Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB = 0,10 W/(m²K). Das kann auch bei hochwertigen energetischen Sanierungen zu unwirtschaftlichen Dämmschichten führen. Daher sollte man bei der Sanierung auf minimale Wärmebrückenverluste achten.
Alle Berechnungen erfolgen gemäß DIN EN ISO 10211 und DIN 4108 Beiblatt 2 für die Psi-Wert Berechnung und die F-Wert Berechnung.