- 2017-12-10 Themengruppe: Energieberatung
Bafa-Vor-Ort-Beratung
Seit September 2017 attraktivere Zuschüsse für die Erstellung zum "individuellen Sanierungsfahrplan" (iSFP)Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie zum September 2017 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.
Das BAFA zahlt bis zu 60% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen erläutert wird.

individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:
Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für
- eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
- eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).
(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA))
- 2017-01-09 Themengruppe: Gesetzgebung
Energieverbraucherkennzeichnungs-
gesetz (EnVKG)
HeizungskennzeichnungsplichtAb 2017 gilt nach § 17 die Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung: Den Bezirksschornsteinfegern verbleibt ab dem 1. Januar 2017 die Aufgabe, diejenigen Heizgeräte zu etikettieren, bei denen dies noch nicht geschehen ist. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erhalten auch die Kosten für ihren Aufwand vom Bund erstattet.
Gekennzeichnet werden sollen Heizungen nach einem jährlichen Etikettierungsplan die älter als 15 Jahre sind. Dies soll dem Verbraucher zu einem besseren Kenntnisstand verhelfen, den Verbrauch seiner Heizung gegenüber moderneren Geräten zu bewerten.
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Musteretikett für Heizgeräte ab September 2019?
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AKTUELLES 2018
- 2018-07-04 Themengruppe: Fördermittel
10.000 Häuserprogramm der bayerischen Landesregierung bis zum 31.12.2018 für 3000 Anträge wieder aufgelegt
Neue Fördermittel für Neubau und Sanierung ab Juli 2018
Bayern. Mit dem Programmteil EnergieSystemHaus startet die bayerische Landesförderung Anfang Februar 2018 ins neue Förderjahr. Insgesamt gibt es 3.000 mögliche Förderfälle die berücksichtigt werden. Für 2018 sind damit mehr Fördermittel vorgesehen, so dass gegenüber 2017 mit einem kurzfristigen Ausschöpfen der damals 1.300 Zusagen nicht so schnell zu rechnen ist. Bei den Förderkonditionen gibt es nur unwesentliche Veränderungen. Zur Neuauflage des Programms wurden einzelne technische Vorgaben präzisiert, u. a. zu Wärmezählern und zur Beschaffenheit von Wärmespeichern.
Veränderungen gab es beim Programmteil Heizungstausch-Plus. Hier ist die Förderung zum Jahresende 2017 ausgelaufen und wurde für 2018 nicht mehr neu aufgelegt.
Wegfall der vepflichtenden KfW-Förderung zum Erlangen der Energie-Effizienzhaus-Förderung. Ein KfW-Effizienzhaus ist jedoch nach wie vor zu erreichen, jedoch muss nicht zwingend ein KfW-Förderantrag gestellt sein.
Weiterhin kann in Bayern zusätzlich der Technikbonus und gegebenenfalls auch der optionale EnergieeffizienzBonus beantragt werden.
Mit dem TechnikBonus wird der Einsatz eines innovativen Heiz-/Speicher-Systems mit Energiemanagementsystem je nach Heizsystem mit einem Zuschuss zwischen 1.000.- € und 9.000.- € je Wohngebäude gefördert. Berücksichtigt werden unter anderem Wärmepumpen, Holzpelletheizungen, Solarwärmespeicherung, Kraft-Wärme-Kopplung und Netzdienliche Photovoltaikanlagen.
Werden zusätzliche energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle getroffen, z.B. in Form einer Wärmedämmung für das Dach, der Wand oder einem Fensteraustausch, kann zusätzlich der EnergieeffizienzBonus beantragt werden. Je nach Heizwärmebedarf beträgt der Zuschuss nochmals 3.000.- € bis 9.000.- € je Wohneinheit/Wohngebäude. Den Zuschuss gibt es bei einer Sanierung von Bestandsgebäuden zum 8-Liter-Haus, 5-Liter-Haus oder zum 3-Liter-Haus und im Neubau für ein 2-Liter-Haus oder 1-Liter-Haus.
Quelle: Bayerische Landesregierung (www.energieatlas.bayern.de)
- 2017-12-12 Themengruppe: Information
Neue Energie durch alte Weihnachtsbäume
Bioenergie liefert nach den Festtagen Strom und Wärme
Berlin. In Deutschland hält in diesen Tagen der Winter Einzug. Für die umweltfreundliche Erzeugung wohliger Wärme stehen ausgereifte Erneuerbare Energien-Technologien bereit. Eine davon ist die Bioenergie, für die mit Holz, Stroh oder Energiepflanzen verschiedene nachwachsende Rohstoffe verlässlich verfügbar sind. Saisonal und zur Jahreswende zu haben: Die Heizenergie von Millionen ausgedienten Weihnachtsbäumen, die dieser Tage am Straßenrand stehen. „Mit der Energie von rund 500 Weihnachtsbäumen kann rechnerisch ein Durchchnittshaushalt ein Jahr lang mit Strom versorgt werden. Alternativ könnten diese Weihnachtsbäume knapp 1.000 Liter Heizöl ersetzen“, erläutert der Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE), Philipp Vohrer.
Mehr als 29 Millionen Weihnachtsbäume werden in Deutschland Jahr für Jahr verkauft - mit steigender Tendenz. Ein großer Teil der Bäume wird im neuen Jahr zu Holzhackschnitzeln verarbeitet. Die drei bis fünf Quadratzentimeter großen Holzstückchen finden in Heizkesseln ebenso Verwendung wie in Holzheizwerken oder Holzkraftwerken, die umweltfreundlich Strom und Wärme produzieren. Zu Hackschnitzeln verarbeitete Weihnachtsbäume landen über den Umweg der energetischen Verwendung wieder in den eigenen vier Wänden. „Mit der aus einem einzigen Weihnachtsbaum zu gewinnenden elektrischen Energie könnte eine Lichterkette mit 25 elektrischen Kerzen die ganze Adventszeit über brennen“, rechnet Vohrer vor.
