Energieberatung.  – Eine lohnende Investition.

Jedes Haus ist so individuell wie sein Besitzer. So kommen wir gerne Ihren Wünschen nach, ob eine Sanierung in einem Rutsch oder in einzelnen Schritten erfolgen kann. – Je nach Möglichkeit und Erfordernis.

Die Energieberatung gilt als Grundlage für jede Modernisierungs- und Energiesparmaßnahme. Hierbei wird Ihr Gebäude und die Anlagentechnik mittels einem EDV-Datensatz erfasst und mit professioneller Branchensoftware auf Energie-Effizienz analysiert.
Aufgrund dieser Daten werden wirtschaftliche Verbesserungsmöglichkeiten erarbeitet und Ihnen in einem energieeinsparenden Gesamtkonzept aufgezeigt.

Moderne Anlagentechnik, eine gut gedämmte Gebäudehülle und die Nutzung von Erneuerbaren Energien gelten als zukunftsorientierte und nachhaltige Lösungen in der energetischen Gebäudesanierung.

Doch Beratung tut Not, um bei der Fülle der Möglichkeiten den Überblick zu behalten. – Welche Maßnahme ist die Richtige? Wann amortisiert sich die Investition? Was kann ich zum Klimaschutz beitragen?
Das sind Fragen, bei denen wir Ihnen helfen eine Antwort zu finden.

Die Enegieberatung Hochfranken ist ein freies Beratungsunternehmen, das sich auf die Kostensenkung im Energiebereich von Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) und der Privathaushalte spezialisiert hat.

Bei den zukünftigen Energiepreisen und der Verfügbarkeit von Öl und Gas ist ökonomisches Handeln auch immer ökologisches Handeln.
– Umweltschutz ist also keine teure Zusatzausgabe, sondern spart Kosten.
Das bedeutet auch, dass sich die Amortisationszeiten durch die ständig steigenden Energiepreise deutlich verkürzen und somit immer wirtschaftlicher werden. Gleichzeitig genießen Sie einen besseren Wohnkomfort und steigern den Wert Ihrer Immobilie.
Quelle Grafik: dena

Energie sparen bedeutet Geld sparen und steigert den Wert Ihrer Immobilie

Fördermittelberatung zu unseren Leistungen

 

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

  • KfW-Antragstellung Heizungsaustausch (Programm 458) mit Antragsservice.
  • Detaillierte Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 Blatt.
  • KfW-Antragstellung Kreditvariante Bestand „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Effizienzhaus 85 – 40“ für Wohn- und Nichtwohngebäude, Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanzen mit Baubegleitung.
  • KfW-Antragstellung Neubau Kreditvariante „Bundesförderung für effiziente Gebäude > KfW 40 Nachhaltigkeitsklassen mit Baubegleitung.
  • BNK/BNG-Auditor Nachhaltiges Bauen (BiRN).

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)> Einzelmaßnahmen

  • BEG-Antragstellung Zuschussvariante „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen Gebäudehülle, Heizungsoptimierung, Lüftung“ > Wohn- und Nichtwohngebäude, Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanzen mit Baubegleitung.

Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude > iSFP-Sanierungsfahrplan

  • Ausarbeitung wirtschaftlicher Sanierungskonzepte für Einzelmaßnahmen und zum KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70, und 85, Baudenkmale & „Besonders erhaltenswerte Bausubstanzen“.

Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude > Mittelstand

  • Ausarbeitung wirtschaftlicher Sanierungskonzepte für Einzelmaßnahmen und zum KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70, und 85, Baudenkmale & „Besonders erhaltenswerte Bausubstanzen“.

Ergänzende Leistungen zu den Förderprogrammen

  • Blower-Door-Messung (Differenzdruckverfahren) nach DIN EN 13829/ISO 9972 (Zertifiziert nach ISO 20807) mit Thermografiedokumentation.
  • Wärmebrückenberechnung (detailliertes Nachweisverfahren f-Wert und Psi-Wert) nach DIN EN ISO 10211 Teil 1 und DIN 4108 Teil 2/6, sowie im KfW-Nachweisverfahren.
  • Energieausweise für Wohngebäude gemäß GEG § 80 und § 86
  • Energieausweise für Nichtwohngebäude gemäß GEG § 80 und § 86.
  • Solarsimulation (Photovoltaik) nach DIN 18599.
  • Solarsimulation (Thermie) nach DIN 4701-10.
  • Erstellung von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6.
  • Erstellen von Bauteilberechnungen z.B. U-Wert-Ermittlung.
  • Nachweis sommerliche Wärmeschutz nach DIN 4108-2 [2013-02].
  • Schimmelberatung, Feuchtigkeitsschutz im Hochbau.
  • Kostenlose Pflichtberatung nach GEG §80 beim Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern: „Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.“